Dämpfe und Aerosole aus Bitumen - Die Branchenlösung für den Heisseinbau von Walzasphalt und Gussasphalt

24. März 2021

Ende 2019 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) einen neuen Arbeitsplatzgrenzwert für die Exposition gegenüber Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen erlassen. Dieser Grenzwert ist zwar für eine Übergangsfrist bis Ende 2024 ausgesetzt, jedoch schreitet die Zeit schnell voran.

Nun ist die "Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Walz- und Gussasphalt" zur Einhaltung der neuen Expositionsgrenzwerte fertig und unter folgendem Link auf der Website des Deutschen Asphalt-Verbandes (DAV) einsehbar: 

www.asphalt.de/fileadmin/user_upload/Finale_210322_Branchenl%C3%B6sung_Bitumen_beim_Hei%C3%9Feinbau_von_Walz-_und_Gussasphalt__006_.pdf

Was bedeutet das nun konkret? Wir müssen trotzdem weiterhin Messwerte sammeln, Informations- und Überzeugungsarbeit zum Umgang mit Niedrigtemperatur-Asphalt leisten und schleunigst das Regelwerk anpassen, um eine belastbare Vertragsgrundlage für unsere Bauunternehmen zu schaffen.

Wir stehen in diesem Zusammenhang für eines der ältesten und bewährtesten Additive zur Herstellung von temperaturabgesenktem Asphalt: aspha-min® - der Einsatz von aspha-min® führt zu unproblematischem Einbauverhalten und verändert weder die Rheologie des Bitumens noch die Wiederverwertbarkeit des späteren Ausbauasphaltes. 

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